Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Shows, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsangebote
Erhaltene Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Die Buchung hat in schriftlicher Form (per E-Mail, Post, WhatsApp, SMS) zu erfolgen und wird erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail, Post) von Fabian Rieger rechtsverbindlich.
§ 3 Gage
Die Künstlergage wird im Anschluss an die Veranstaltung bar oder per Überweisung innert 10 Tagen fällig . Der Veranstalter ist nicht berechtigt irgendwelche Änderungen vorzunehmen.
§ 4 Stornierung
Im Falle einer Absage durch den Kunden nach Absendung der Auftragsbestätigung, behalte ich mir vor, eine Vertragsstrafe zu berechnen. Hierbei gelten folgende Fristen:
Bei mehr als 90 Tagen vor der Veranstaltung fallen 10% des vereinbarten Gesamtbetrages an.
89-29 Tage vor der Veranstaltung fallen 25% des vereinbarten Gesamtbetrages an.
28-0 Tage vor der Veranstaltung fallen 100% des vereinbarten Gesamtbetrages an.
Eine Stornierung hat grundsätzlich in schriftlicher Form (per E-Mail, Post) zu erfolgen.
Gibt es eine behördliche Anordnung und ein Verbot für Veranstaltungen zum Veranstaltungszeitpunkt, dann sind beide Vertragspartner von ihren Vertragspflichten befreit.
§ 5 GEMA
Soweit eine Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA erforderlich ist, ist diese Sache des Veranstalters sowie auch die Bezahlung der Gebühren. Falls Sie die GEMA nicht pauschal abrechnen, erhalten Sie auf Nachfrage von mir eine Liste mit den in meiner Show verwendeten Titeln.
§ 6 Vertragliche Leistungen
1. Der Künstler ist in der Ausgestaltung seines Programms frei. Die Art und der Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter durch das Angebot bekannt.
2. Der Künstler ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er durch Krankheit verhindert ist. Schadensersatz durch den Veranstalter kann nur dann geltend gemacht werden, wenn kein schriftlicher Nachweis in Form eines Attestes vorgelegt werden kann. Und das auch nur in Höhe der vereinbarten Auftrittsgage.
3. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Künstler hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin
4. Der Veranstalter gewährleistet einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung. Andernfalls ist der Künstler nicht verpflichtet die Veranstaltung durch zu führen.
5. Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten wie z.B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Telefonnummer …
6. Im Falle einer Buchung über Dritte ist der Veranstalter über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.